Teilnahmebedingungen

 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen, und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne weitere Vertragsbestandteile anerkannt.

1. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

1.1   Startberechtigt bei Hünstetten läuft ist jeder der sportgesund ist. Die Teilnahme am Lauf unter Verwendung anderer Sportgeräte außer NordicWalking Stöcken ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. Beim Familienlauf sind Kinderwagen zulässig. Auf der Tartanbahn darf der Wagen jedoch nicht genutzt werden.

1.2   Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

1.3   Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

2. Anmeldung/Teilnehmerbeitrag/Zahlungsbedingungen/Rückerstattung

2.1 Die Anmeldung kann ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet (www.huenstettenlaeuft.de) erfolgen.

2.2 Soweit noch Startplätze verfügbar sind, kann am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor dem Start im Wettkampfbüro eine Nachmeldung zum Lauf erfolgen. Eine Nachmeldegebühr von 3€ wird erhoben.

2.3 Zahlungen können per Überweisung oder paypal erfolgen. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innerhalb von zwei Wochen werden grundsätzlich nicht angenommen bzw. die betroffenen Anmeldungen werden deaktiviert.

2.4 Der Veranstalter stellt nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Anmeldebestätigung per Email zu. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und / oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind.

2.5 Eine Ummeldung/ Übertragung des Startplatzes ist am Veranstaltungstag nicht möglich. Teams, können bis zum 27.8.2024 Teammitglieder auswechseln. Dieses muss per Mail an teilnehmer@huenstettenlaeuft.de gesendet werden.

2.6 Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.

2.7 Muss der Lauf aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes.

2.8 Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder eine frühere Anmeldefrist) fest, das in der Ausschreibung des Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr angenommen.

2.9 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die gegenüber dem Veranstalter noch nicht beglichene Zahlungsverpflichtungen haben.                                                                                       
2.10 Hünstetten läuft findet bei jeder Witterung statt. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder auf Grund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer und auch keine Pflicht, gegebenenfalls schon gezahlte Teilnahmegebühren zurückzuerstatten.

Im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise aus Gründen von Unwetter, Terror, Seuchen, Krieg, Naturgewalten, behördlicher Anordnung sowie der Covid 19-Pandemie), besteht die Möglichkeit, den Startplatz ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr auf eine Folgeveranstaltung.

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie), oder bei Änderung in der Durchführung der Veranstaltung, zu der der Veranstalter aus Sicherheitsgründen verpflichtet ist, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem/r TeilnehmerIn. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Startrechte zu entziehen, einzelne oder alle TeilnehmerInnen von der Veranstaltung auszuschließen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

3. Haftungsausschluss

3.1 Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.  Für sonstige Schäden und Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
3.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

3.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte sowie für Gegenstände, die für den Teilnehmer verwahrt werden. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Verschulden bleibt unberührt.

3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung d, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

4. Datenerhebung, Datenweitergabe und Datenverwertung

4.1   Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung,. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).
Im Falle einer Gruppenanmeldung garantiert der/die AnmelderIn, dass er/sie zur Anmeldung und Eingabe der persönlichen Daten aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für die Gruppenmitglieder abgeben darf. Der/die AnmelderIn wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

4.2   Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen und elektronischen Vervielfältigungen (Filme, mpeg-Dateien etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

4.3   Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass seine E-Mail-Adresse gespeichert wird und dass er anlassbedingt E-Mails vom Veranstalter oder einem beauftragten Dritten im Namen des Veranstalters erhält. Diese E-Mails können im Einzelfall auch Hinweise auf die Sponsoren der Veranstaltung enthalten, sowie auch Werbehinweise seitens der Sponsoren.

5. Zeitmessung

6. Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung, Zielschluss

7.  Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht zu.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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